Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tanksanierung Sager
Ryan Sager
Niederwerrner Straße 19c
97421 Schweinfurt
Deutschland

Telefon: +49 174 5704757
E-Mail: info@tankrettung.de

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Tanksanierung Sager und dem Kunden.

Kunden im Sinne dieser AGB können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Kosteneinschätzungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt und wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der vereinbarten Bearbeitung beginnen. Die bloße Zusendung oder Entgegennahme eines Tanks begründet für sich allein noch keine Verpflichtung zur Durchführung der Sanierung.

Preisangaben beruhen auf den vom Kunden übermittelten Informationen, Bildern und dem äußerlich erkennbaren Zustand. Der tatsächliche Aufwand kann insbesondere wegen des Innenzustands, alter Beschichtungen, starker Korrosion, Kraftstoffrückständen, Sonderformen, früherer Reparaturen oder verdeckter Schäden abweichen.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden nur nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Kunden ausgeführt. Hiervon ausgenommen sind lediglich geringfügige, zur ordnungsgemäßen Ausführung zwingend erforderliche Nebenarbeiten, mit denen der Kunde nach Art und Umfang des Auftrags vernünftigerweise rechnen musste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse oder Überweisung. PayPal oder andere Zahlungsarten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Zusatz- und Mehrarbeiten, insbesondere chemische Außenentlackung, Entfernung alter Innenbeschichtungen, zusätzliche Spülgänge, außergewöhnlicher Reinigungsaufwand, Schweiß- oder Lötarbeiten durch Partnerbetriebe sowie die Demontage oder Montage von Anbauteilen, werden gesondert berechnet.

Der Rückversand und die Herausgabe des Tanks erfolgen grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Bearbeitungszeit, Abholung und Versand

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt je nach Auftragslage und Tankzustand etwa vier bis sechs Wochen. Bei größeren Tanks kann die Bearbeitungszeit regelmäßig etwa sechs bis zwölf Wochen betragen. Bei außergewöhnlichem Arbeitsaufwand, erforderlichen Fremdleistungen oder besonderen Schadensbildern kann sie darüber hinausgehen. Eine genauere Einschätzung erfolgt auf Anfrage.

Sämtliche Bearbeitungs- und Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein fester Termin ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Verzögerungen können sich insbesondere aus dem Tankzustand, zusätzlichen Arbeitsschritten, Trocknungs- und Aushärtungszeiten, Fremdleistungen, Materialverfügbarkeit, Krankheit, höherer Gewalt oder Störungen bei Versanddienstleistern ergeben.

Persönliche Abgabe und Abholung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Rückversand erfolgt in der Regel über DHL, GLS oder einen vergleichbaren Versanddienstleister im Rahmen der jeweils vereinbarten Haftungs- und Versicherungsbedingungen des Versanddienstleisters. Eine zusätzliche Transportversicherung, insbesondere bis zu einem Warenwert von 2.500,00 €, kann nach vorheriger Vereinbarung gegen Aufpreis abgeschlossen werden.

Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde ist für eine transportsichere Verpackung bei der Einsendung verantwortlich. Der Tank muss vor dem Versand vollständig entleert, frei von flüssigen Kraftstoffresten und ausreichend belüftet sein. Der Kunde ist für die Einhaltung der anwendbaren Versand- und Gefahrgutvorschriften bei der Einsendung verantwortlich.

Für Schäden oder zusätzliche Kosten aufgrund einer ungeeigneten, verunreinigten oder unzureichenden Verpackung sowie wegen nicht mitgeteilter Kraftstoffreste haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist die eingesandte Verpackung für den Rückversand nicht mehr geeignet und muss eine neue Verpackung bereitgestellt werden, berechnen wir hierfür eine Verpackungspauschale von 5,00 €.

5. Leistungsumfang und Restaurierungscharakter

Wir führen insbesondere Reinigung, Entfettung, Entrostung, Phosphatierung, Innenversiegelung, chemische Entlackung und vorbereitende Arbeiten an gebrauchten Kraftstoff- und Fahrzeugtanks nach bestem Fachwissen durch. Rost-, Beschichtungs- und Lackentfernung erfolgen bei uns grundsätzlich mit chemischen Verfahren. Schweiß- oder Lötarbeiten sind nur bei gesonderter Beauftragung Gegenstand des Vertrags und können durch einen Partnerbetrieb ausgeführt werden.

Es handelt sich um eine handwerkliche Restaurierungsleistung an gebrauchten Bauteilen und nicht um die Herstellung eines Neuteils. Eine Neuteilqualität, vollständige optische Wiederherstellung oder Beseitigung sämtlicher alters- und nutzungsbedingter Spuren kann nicht geschuldet werden.

Für Innenversiegelungen verwenden wir ausschließlich geeignete Produkte der Tankdoc-Reihe nach den jeweiligen Verarbeitungsvorgaben.

Eine vorhandene alte Innenbeschichtung wird nicht lediglich punktuell ausgebessert. Soweit eine neue Innenversiegelung beauftragt wird, muss eine nicht tragfähige oder ungeeignete Altbeschichtung grundsätzlich vollständig entfernt werden.

GFK-Tanks, die bereits mit Kraftstoff befüllt waren, werden wegen möglicher Einlagerungen und späterer Ausgasungen im Material grundsätzlich nicht innenversiegelt.

Nach einer Innenversiegelung soll der Tank innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt mindestens einmal vollständig mit dem vorgesehenen Kraftstoff befüllt oder die gesamte Innenfläche vollständig mit dem vorgesehenen Kraftstoff benetzt werden. Danach bestehen insoweit keine besonderen Anforderungen.

6. Tankzustand, Vorschäden und verdeckte Mängel

Eine abschließende Beurteilung des Tankzustands und der Sanierungsfähigkeit ist häufig erst nach Reinigung, Entrostung, chemischer Entlackung oder dem Entfernen vorhandener Innenbeschichtungen möglich.

Rostnarben, verdeckte Durchrostungen, Risse, Materialermüdung, alte Löt- oder Schweißstellen, Spachtelstellen, frühere Reparaturen, Verformungen oder Materialschwächen können erst während der Bearbeitung sichtbar werden und die Sanierung erschweren, verteuern oder unmöglich machen.

Werden erhebliche zusätzliche Schäden oder ein nicht vorhersehbarer Mehraufwand erkennbar, informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Soweit der Kunde nach ausdrücklicher Information über konkrete Risiken die Fortsetzung der Bearbeitung verlangt, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt; die mitgeteilten und vom Kunden akzeptierten Beschaffenheitsrisiken werden jedoch Bestandteil der vereinbarten Leistung.

7. Außenlack, Dekore und äußere Oberflächen

Soweit der Erhalt einer vorhandenen Außenlackierung vereinbart ist, wird dieser von uns mit größtmöglicher Sorgfalt angestrebt. Hierzu werden je nach Tank und Arbeitsablauf geeignete Schutzmaßnahmen eingesetzt.

Der vorhandene Lackaufbau, seine Haftung, frühere Reparaturen, Unterrostungen, Spachtelstellen, Materialalterung und die Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit, Wärme und eingesetzten chemischen Stoffen können von außen nicht zuverlässig beurteilt werden.

Trotz sorgfältiger Schutzmaßnahmen können sich bereits vorgeschädigte, unterrostete, gealterte, nachlackierte oder nicht fachgerecht aufgebaute Lackschichten, Aufkleber, Dekore, Pulverbeschichtungen oder sonstige Oberflächen während der Bearbeitung ablösen, verfärben, aufquellen oder anderweitig verändern.

Eine Garantie für den vollständigen Erhalt vorhandener äußerer Oberflächen wird nicht übernommen. Die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt. Ein von uns zu vertretender Schaden liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil sich eine zuvor nicht erkennbare mangelnde Haftung, Unterrostung oder Vorschädigung der vorhandenen Oberfläche zeigt.

Eine Außenlackierung oder optische Wiederherstellung der Außenfläche ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als eigener Leistungsbestandteil vereinbart wurde.

8. Anbauteile, Dichtheit und Funktionsprüfung

Tankdeckel, Benzinhähne, Kraftstoffpumpen, Geber, Filter, Leitungen, Dichtungen, Schrauben und sonstige Anbauteile sind nur dann Gegenstand des Auftrags, wenn deren Bearbeitung, Prüfung, Montage oder Instandsetzung ausdrücklich vereinbart wurde.

Für die Funktion oder Dichtheit nicht beauftragter Anbauteile sowie für alte oder vom Kunden erneut verwendete Dichtungen wird keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Gesetzliche Ansprüche wegen von uns verursachter Schäden bleiben unberührt.

Eine Dichtheits- oder Druckprüfung des Tanks erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder als notwendiger Teil der beauftragten Leistung durchgeführt wird.

9. Nicht sanierungsfähige oder wirtschaftlich nicht sinnvolle Tanks

Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass der Tank aufgrund von Korrosion, Durchrostungen, Rissen, Materialermüdung, unsachgemäßen Vorreparaturen oder sonstigen Schäden technisch nicht fachgerecht restauriert werden kann oder eine Fortsetzung nur mit unverhältnismäßigem Zusatzaufwand möglich wäre, informieren wir den Kunden und unterbreiten – soweit fachlich vertretbar – die möglichen weiteren Schritte. Wir sind nicht verpflichtet, technisch unsichere oder fachlich nicht vertretbare Arbeiten auszuführen.

Für die bis dahin erbrachten Prüf-, Reinigungs-, Entrostungs-, Entlackungs- und sonstigen Vorarbeiten wird eine Aufwandspauschale von 50,00 € berechnet. Bereits vorab ausdrücklich vereinbarte und vollständig ausgeführte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.

Entscheidet sich der Kunde für die Rückgabe des Tanks, trägt er zusätzlich die anfallenden Verpackungs- und Rückversandkosten. Der Rückversand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

Alternativ kann der Kunde uns in Textform mit der kostenlosen fachgerechten Entsorgung des Tanks beauftragen. Der Kunde bestätigt dabei, Eigentümer des Tanks oder zur Verfügung über den Tank berechtigt zu sein. Mit Zugang der Erklärung verzichtet er endgültig auf die Rückgabe und gestattet uns die Verwertung oder Entsorgung des Tanks.

10. Unternehmerpfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Lagerkosten und Verwertung

Der Kunde versichert, Eigentümer des übergebenen Tanks zu sein oder über die erforderliche Berechtigung zur Beauftragung und Übergabe zu verfügen. Rechte Dritter sind uns vor Auftragserteilung mitzuteilen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht uns für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag an den zum Zweck der Bearbeitung in unseren Besitz gelangten Tanks und sonstigen beweglichen Sachen das Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB zu. Daneben können wir die Herausgabe bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften verweigern.

Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Zahlungs-, Versand- oder Abholbereitschaft informiert. Der fällige Betrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Ein zur Abholung bestimmter Tank ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abholmitteilung abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wird ein abholbereiter Tank trotz einer weiteren Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht abgeholt, können ab dem 30. Kalendertag nach Zugang der ursprünglichen Abholmitteilung Lagerkosten in Höhe von 2,00 € pro Kalendertag berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Bleibt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist untätig, kann ein bestehendes Pfandrecht ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet werden. Die Verwertung wird dem Kunden gesondert angedroht; die gesetzlichen Fristen und die gesetzlich vorgesehene Art des Pfandverkaufs werden eingehalten. Ein automatischer Eigentumsübergang auf Tanksanierung Sager findet nicht statt.

Ein bei der gesetzlich zulässigen Verwertung erzielter Erlös wird nach Abzug der fälligen Forderungen, Lager- und Verwertungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

11. Fotodokumentation

Zur Dokumentation des Eingangszustands, des Bearbeitungsverlaufs, der Qualitätssicherung und der Beweissicherung dürfen Fotos des Tanks und seiner Schäden vor, während und nach der Bearbeitung angefertigt und auftragsbezogen gespeichert werden.

Eine Verwendung von Fotos zu Werbe-, Social-Media- oder Referenzzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Kunden oder wenn eine Zuordnung zum Kunden oder zu personenbezogenen Umständen zuverlässig ausgeschlossen ist.

12. Abnahme, Mängelanzeige und Gewährleistung

Der Kunde wird gebeten, den zurückgesandten oder abgeholten Tank zeitnah auf Vollständigkeit, erkennbare Transportschäden und offensichtliche Mängel zu prüfen und uns Beanstandungen möglichst innerhalb von sieben Tagen in Textform mitzuteilen.

Die vorstehende Bitte begründet für Verbraucher keine Ausschlussfrist und keine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie dient insbesondere der Beweissicherung und der unverzüglichen Anmeldung möglicher Transportschäden.

Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat uns hierfür eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.

Die geschuldete Beschaffenheit und der geschuldete Leistungsumfang richten sich nach der konkreten Auftragsvereinbarung. Nicht beauftragte Leistungen, ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsrisiken sowie Schäden durch unsachgemäße Montage, ungeeignete Kraftstoffe, nachträgliche Veränderungen oder sonstige Einwirkungen nach der Übergabe begründen keinen Mangel unserer Leistung, sofern wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

13. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen haben oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eingreifen.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt erst nach vollständiger Leistungserbringung und nur unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben unberührt.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Schweinfurt Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

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