Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Sager Solutions, Braunstr. 3, 97464 Niederwerrn
Bereich: Angebot der Tankrestauration eines Tanks (Stand Februar, 2025)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur für unser Unternehmen und sind Grundlage für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Sager Solutions und dem Auftraggeber. Änderungen bedürfen der mündlichen bzw. schriftlichen Form.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. Unsere Angebote gelten bis auf Widerruf. Angebote dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Preis und Zahlungsbedingung
Unsere Preise verstehen sich rein brutto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Es gelten keine Festpreise, jeder Preis wird je nach Zustand des zu bearbeitenden Teils berechnet. Für zusätzliche erforderliche Arbeiten wie das Entfernen von Fett, Öl, Teer und das Demontieren von Teilen sowie das nachträgliche Montieren von Teilen berechnen wir extra, wie vorher mit dem Auftraggeber vereinbart. Ändert sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Material, Energie etc.) sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt keine Einigung zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für Lieferung, Verpackung, Versicherung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen bei Vorkasse oder per Nachnahme ohne Abzüge von Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Verschiebt sich die Lieferung infolge unvorhersehbarer Umstände bei uns, wie z.B. Betriebsstörungen oder Energieausfall, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach dem Einräumen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. §323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, wenn wir diese Umstände nicht zu vertreten haben. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. Lieferungen erfolgen ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände des Auftraggebers geht mit dem Verlassen unserer Firma, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer haftet hinsichtlich auf Transportschäden nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Wird die zu bearbeitende Ware des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für Transportschäden wird verwiesen auf Klausel 4.06 Sätze 2 und 3. Art und Mittel der Versendung wird vorher mit dem Auftraggeber mündlich und schriftlich abgestimmt. Abholbereite gemeldete Teile muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Meldung abholen. Erfolgt keine Abholung, berechtigt uns dies, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Nicht abgeholte Teile gehen nach einer Lagerfrist von 3 Jahren in unser Eigentum über. Wird eine Verpackung nach dem Strahlen/Versiegeln zusätzlich verlangt, so wird diese gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Gewährleistung und Mängelansprüche
Die Gewährleistung übernehmen wir nur gegenüber dem Auftraggeber, an Dritte ist sie ausgeschlossen. Mangelhaft gestrahlt, lackiert und verzinkte Teile werden von uns bzw. von unseren Kooperationspartnern kostenlos und fachgerecht nachgebessert. Die bearbeiteten Teile sind unverzüglich auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Die Gewährleistung erlischt in Bezug auf solche Mängel, bei deren zuvor bereits von fremder Hand eine Nachbesserung versucht worden ist, sofern der Verwender zuvor keine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte. Geringfügige Abweichungen der Beschaffenheit von Material oder technischer Herstellungsbedingungen stellen keinen Mangel dar. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er dem Auftragnehmer offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme des Vertragsgegenstandes schriftlich anzeigt. Es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Bei Tankinnensanierungen übernehmen wir generell keine Garantie für den Außenlack der Tanks. Siehe Aushang in der Firma oder Zusatzblatt (Kundeninformation zur Tanksanierung). Tanks dürfen 1 Woche nach der Sanierung erst mit Benzin gefüllt werden.
6. Sicherungsrecht
An den von uns bearbeiteten Gegenständen steht uns ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht zu. Unabhängig davon bestellt der Auftraggeber uns an dem zum Zwecke der Behandlung übergebene Teile ein Vertragspfandrecht, welches der Sicherung unserer Forderung aus dem Auftrag dient. Werden dem Auftraggeber die behandelten Teile vor vollständiger Zahlung ausgeliefert, so ist mit dem Auftraggeber schon jetzt vereinbart, dass uns dann das Eigentum an diesen Teilen im Wert unserer Forderung zur Sicherung unserer Ansprüche übertragen ist und die Besitzübergabe dadurch ersetzt ist, dass der Auftraggeber die Teile für uns verwahrt. Der Auftraggeber darf Gegenstände, an welchen wir ein Pfandrecht haben oder die sich in unserem Sicherungseigentum befinden, weder verpfänden noch übereignen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens in Schweinfurt. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt.
Ort / Datum :
Name / Unterschrift :